AGB - Taxi und Reisedienst Breiholz

www.taxi-breiholz.de :: Wir bringen Sie an Ihr Ziel :: TAXI Tel.: 04882 - 244 :: Reisedienst und Flughafentransfer Tel.: 04882 - 303 (Mo.-Fr. 08:00-18:00 Uhr)
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Aufgrund der Covid-19 (Corona) Pandemie haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

vorübergehend keine Gültigkeit.






Allgemeine Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen (AGB)
Im Interesse einer guten Zusammenarbeit mit unseren Reisegästen, bitten wir Sie um Kenntnisnahme unserer Reisebedingungen, die Sie durch Ihre Anmeldung anerkennen.
Anmeldung: Die Anmeldung für die Reisen können Sie schriftlich oder telefonisch vornehmen und gilt als feste Buchung. Die Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen reserviert. Gerne bemühen wir uns Sitzplatzwünsche zu erfüllen. Geben Sie bitte Ihre vollständige Adresse an. Bitte buchen Sie Reisen frühzeitig, da auch wir planen müssen und uns auch an Optionsfristen halten müssen. Wir gewähren Ihnen dadurch einen reibungslosen Ablauf der Reise.
Bezahlung: Bei Rechnungserhalt leisten Sie bitte ein Anzahlung von 20%. Die Restzahlung ist 4 Wochen vor einer Reise zu zahlen. Wenn eine Mindestteilnehmerzahl 14 Tage vor Abreise nicht erreicht ist, erhalten sie Ihre Zahlung zurück.
Reiserücktrittversicherung: Eine Reiserücktrittversicherung kann jederzeit bei uns im Büro telefonisch oder schriftlich abgeschlossen werden.
Rücktritt von Busreisen: Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Bei Rücktritt von der Reise entstehen folgende Kosten prozentual des Reisepreises:

bis 30 Tage vor Reiseantritt:

20,- €

Ab 29. bis 15. Tag:

25%

Ab 14. bis 9. Tag:

40%

Ab 8. Tag bis Reisebeginn:

60%

Bei Nichterscheinen am Reisetag:

100%

Diese Gebühren können entfallen, wenn der Reiseteilnehmer eine Ersatzperson stellt. Eintritts - und Musicalkarten werden nicht zurückerstattet.
Reiseabsage: Wird die Mindestteilnehmerzahl bei einer Reise nicht erreicht, so kann eine Reise 14 Tage vor Abreise vom Reiseveranstalter abgesagt werden. Die geleistete Zahlung wird ohne Abzug zurück erstattet. Ansprüche des Buchers bestehen nicht.
Änderungen: Änderungen des Reiseprogramms auf Grund unvorhersehender Ereignisse behalten wir uns vor.
Hinweise für Raucher: Mit Rücksicht auf Nichtraucher wird im Bus nicht geraucht. Wir werden für genügend Raucherpausen sorgen. Vielen Dank für Ihr Verständnis



Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietomnibusverkehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Mietomnibusverkehr Reisedienst Breiholz, Koogstr. 33,    D-25774 Lehe, Tel: 04882 303, Fax 04882 603210
Mietvertrag über die Bereitstellung eines Omnibusses (incl. Fahrer), welcher als Ganzes für die Dienstleistung dem Mieter zur Verfügung gestellt wird.
§ 1 Zustandekommen des Mietvertrages
Alle erstellten Angebote sind freibleibend und verpflichten nicht zur Auftragsannahme. Der Mietvertrag entsteht erst mit Eingang der unterschriebenen Auftragserteilung durch den Mieter, sowie der Zusendung der Auftragsbestätigung durch die Fa. Reisedienst Breiholz an den Mieter.
§ 2 Mietzeit, Mietpreis und Nebenkosten
Maßgeblich sind die ausdrücklich vereinbarten Zeit- und Streckenangaben des Mietvertrages. Werden vom Mieter Abfahrtsorte oder Ankunftsorte benannt, übernimmt die Fa. Reisedienst Breiholz keine Garantie für die tatsächliche Anfahrbarkeit dieser Orte mit den angemieteten Reisebussen. Es werden keine Strecken oder Ziele angefahren, für die verkehrsrechtliche Beschränkungen oder Hindernisse für die entsprechenden Fahrzeuge bestehen. Eine Verlängerung der Mietzeit oder der Strecke ist nur in Absprache mit der Fa. Reisedienst Breiholz zulässig und muss rechtzeitig vereinbart werden. Der Mietpreis ergibt sich aus den bei Vertragsabschluss mit dem Kunden vereinbarten Termin-, Weg- und Zielangaben, sowie evtl. Sondervereinbarungen. Bei Änderung des Fahrtablaufs durch den Kunden wird der Fa. Reisedienst Breiholz das Recht zur Anpassung des Entgelts nach billigem Ermessen entsprechend §§ 315, 316 BGB eingeräumt. Nebenkosten und Auslagen wie z. B. Straßengebühren, Kosten für Tunnel- und Fährenbenutzung, sowie Vignetten, Parkgebühren und Einreisegebühren sind nicht im Mietpreis enthalten und werden vom Mieter getragen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mehrtagesfahrten hat der Kunde dem/den Fahrer/n je ein sauberes Einzelzimmer mit WC/Dusche und Frühstück zu stellen. Die Kosten hierfür sind nicht im Angebotspreis enthalten und werden vom Mieter getragen.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Mietvertrag. Die Fa. Reisedienst Breiholz ist berechtigt, für die Erbringung der geschuldeten Leistung einen Subunternehmer zu beauftragen.
§ 4 Fahrtdurchführung und Mitwirkungspflicht
Eigene Getränke und Lebensmittel dürfen vom Mieter nur in üblicher Art, Größe und Menge mitgeführt und verzehrt werden, wie sie zum persönlichen Bedarf einer Fahrt nötig sind. Alles was das übliche überschreitet, bedarf der vorherigen Absprache mit dem Busunternehmer. Alle Busse sind Nichtraucherbusse. Das Rauchen in den gesamten Busbereichen ist grundsätzlich strengstens untersagt. Die Fahrgäste haben sich während der Fahrt ordentlich zu verhalten und den Anweisungen des Fahrpersonals folge zu leisten. Die durch Trunkenheit, Störung des Fahrablaufs oder Missachtung der Fahrpersonalanweisungen auffallen, können von der Fahrt ausgeschlossen werden. Der Mieter hat die Pflicht, das Fahrzeug nach jeder Fahrt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen und haftet für jegliche Verunreinigungen und Beschädigungen im oder am Fahrzeug, die durch ihn oder seine Fahrgäste entstanden sind. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der Arbeitszeiten und der StVO sind zu gewährleisten. Die Leistungsstörungen, insbesondere technisch oder durch Verkehr bedingte Verzögerungen, die den Ablauf der Reise beeinträchtigen, hat der Kunde eine Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Fa. Reisedienst Breiholz und dem Fahrpersonal zur Kenntnis zu geben. Diese sorgen für Abhilfe, soweit dies möglich ist. Unterlässt der Mieter es schuldhaft einen Mangel aufzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
§ 5 Gepäck
Es wird maximal nur die Gepäckmenge befördert, die vom Umfang her in den Kofferraum oder in die Handgepäckablage im Bus passt. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind dies 1 Koffer oder Tasche je Reisegast zzgl. Handgepäck. Sportgeräte, Musikinstrumente, Proviantkisten oder sonstige sperrige oder schwere Gepäckstücke werden nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Bestätigung durch die Fa. Reisedienst Breiholz befördert. Leicht entzündliche, explodierende und sonstige gefährdende Stoffe und Gegenstände sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen.
§ 6 Zahlung
Soweit nicht anders im Mietvertrag vereinbart, ist das gesamte Beförderungsentgelt bis zu 3 Tage vor Fahrtantritt zahlbar. Die Fa. Reisedienst Breiholz oder die vom Ihr beauftragten Unternehmen sind berechtigt, die Beförderung zu verweigern, wenn der Fahrpreis nicht entrichtet worden ist.
§ 7 Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder treten die zu befördernden Personen die Fahrt nicht an, so ist die Fa. Reisedienst Breiholz berechtigt, Schadensersatz in Höhe von der folgenden Pauschalisierung gegenüber dem Mieter zu erheben:
Rücktritt bis zu 30 Tage vor Fahrtantritt: 10 % vom Mietpreis
Rücktritt bis zu 10 Tage vor Fahrtantritt: 50 % vom Mietpreis
Rücktritt bis zu 1 Tag vor Fahrtantritt: 70 % vom Mietpreis
Rücktritt oder Nichtantritt der Fahrt: 90 % vom Mietpreis
Dem Kunden ist es freigestellt, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen, wie auch die Fa. Reisedienst Breiholz einen höheren Schaden nachweisen darf.

§ 8 Haftung
Für Sachschäden haftet die Fa. Reisedienst Breiholz bis max. 1.000,00 € je Fahrgast, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Für Verlust von Gepäckstücken besteht keine Haftung. Wenn der Mieter offensichtliche Mängel nicht binnen zwei Wochen nach Fahrtende der Fa. Reisedienst Breiholz schriftlich anzeigt, verfallen seine diesbezüglichen Ansprüche. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden (auch Kaufleute) aus diesem Vertrag verjähren bei rechtzeitiger Anzeige sechs Monate nach Fahrtende.
§ 9 Abtretungs- und Aufrechnungsverbot
Die Abtretung der gegeneinander bestehenden Ansprüche ist ausgeschlossen. Der Mieter darf mit Gegenforderungen nur aufrechnen, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 10 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Mieter ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Eine Gewähr für die von der Fa. Reisedienst Breiholz erteilten Informationen wird nicht übernommen.
§ 11 Sonstiges
Die Änderung und Ergänzung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen, auch die mündlichen Vereinbarungen über die Aufhebung der Schriftform sind nichtig. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, Gerichtsstand ist Sitz der Fa. Reisedienst Breiholz
Stand: 01.11.2006

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